Keine Müllkontrolle auf Privatgrundstücken ohne konkreten Anlass

Februar 13, 2007 on 11:35 | In Verwaltungsrecht (BT) | 3 Comments

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit Beschluss vom 26.01.2007 (Az.: VG 10 A 473.06) dem Antrag einer Grundstückseigentümerin stattgegeben, die sich gegen eine Anordnung des bezirklichen Ordnungsamts wandte, wonach sie das Betreten ihres Grundstücks durch dessen Mitarbeiter und die Durchführung von ggf. notwendigen Untersuchungen und Dokumentationen der dortigen Abfallsituation zu dulden habe. Hintergrund der Anordnung war die telefonische Mitteilung eines Grundstücksnachbars an das Ordnungsamt, die Antragstellerin lagere neben dem Grundstückszaun unter einer hellen Abdeckplane illegal drei weiße Säcke mit Abfällen.

Das Bezirksamt hatte – nachdem sich ein Mitarbeiter vom Vorhandensein der drei Kunststoffsäcke vom Grundstück des Nachbarn aus überzeugt hatte – geltend gemacht, es seien erste Anzeichen für eine Lagerung von Abfällen und damit der Verdacht auf illegale Abfalllagerung gegeben. Im Übrigen seien bei Grundstücken generell zu jeder Zeit Routinekontrollen der Abfalllagerung auch ohne konkrete Anhaltspunkte möglich. Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt.

Mitarbeiter des Ordnungsamts seien nicht befugt, ohne konkreten Anlass Privatgrundstücke zu betreten. Das Abfallrecht begründe keine Befugnis gegenüber Grundstückseigentümern, gleichsam jederzeit ‚nach dem Rechten zu sehen’, wenn die Lagerung von Abfällen lediglich nicht auszuschließen sei. Für eine derartige Gefahrerforschung bedürfe es vielmehr konkreter Anhaltspunkte. Solche konkreten Anhaltspunkte sah das Verwaltungsgericht allerdings nicht in dem Vorhandensein von drei weißen Kunststoffsäcken auf dem Grundstück der Antragstellerin. Die Verpflichtung zur Entledigung von Abfällen bestehe nur, wenn nicht mehr zweckbestimmte Gegenstände auf Grund ihres konkreten Zustandes geeignet seien, das Wohl der Allgemeinheit und insbesondere die Umwelt zu gefährden. Es liege aber auf der Hand, dass das bloße Vorhandensein von drei weißen Kunststoffsäcken, die weder Gerüche noch Flüssigkeiten absonderten, für die Annahme einer solchen Gefahrenlage nicht ausreiche.

Quelle: PM 3/ 2007 VG Berlin

3 Kommentare

  1. [...] belagernden Fürsorglichkeit Berliner Behörden mal wieder ein Riegel vorgeschoben worden. via Abgelegt unter: Kann ich nicht leiden, Kann ich nicht leiden/Bezirksverwaltung [...]

    Pingback von bedarfshaltestelle » Blog Archive » Bezirksverwaltung illegal — 14.02.2007 #

  2. Ich guck aufs Bild denke kurz “ist das der Kreisel?”, denk “nee bestimmt nich”, bin schom am runterscrollen und sehe dann “Bezirksamt” und les bissl genauer. Hehe… Vor meiner Tür (fast…)

    Mit dem Asbestzeug, was is damit eig?! Muss da nich irgendwie was passieren oder so?

    @Topic Stecken ihre Nase in Müll. Na dann viel spaß :) Hoffe sie kriegen den Geruch (nicht mehr) von ihrer Nase runter!

    Kommentar von Injecter — 15.02.2007 #

  3. Boah.. Ich bin echt zu müde! Jetz hab ich echt im getrackbackten Blog kommentiert, statt im trackbackenden. SORRY!

    Kommentar von Injecter — 15.02.2007 #

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist momentan deaktiviert.

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^