In dem vom Arbeitsgericht Kassel mit Urteil vom 27.06.2007 (Az.: 5 Ca 116/07) entschiedenen Fall übte der betroffene Arzt Oberarzttätigkeiten aus. Das beklagte Klinikum Kassel hatte den Oberarzt aber nach Abschluss der Tarifverträge im Jahr 2006 eine Stufe tiefer in die Entgeltgruppe für Fachärzte eingruppiert, genauer gesagt zurückgestuft. Das Gericht entschied nun, dass diese Zurückstufung nicht rechtens sei.
Nach den Ärzte-Tarifverträgen aus dem Jahr 2006 ist Oberarzt derjenige, dem die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung ausdrücklich übertragen worden ist. Das Klinikum vertrat die Ansicht, dass es einer ausrücklichen Übertragung bedürfe. Diese sei aber niemals erfolgt. Dagegen argumentierte der den Kläger vertretene Marburger Bund, dass es für eine „Übertragung“ im Gegensatz zu einer “Anordnung” keiner schriftlichen Form bedürfe.
Quelle: PM Marburger Bund vom 27. Juni 2007
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