Ich habe mich vorherige Woche auch für eines dieser günstigen Prepaidangebote entschieden und empfand es von dem Anbieter als leichtsinnig, dass PIN und SIM-Karte in einem Umschlag bei mir ankamen. Dies sieht man in Rottweil ebenso:
Mobilfunk-Anbieter müssen SIM-Karten und die dazu gehörige PIN-Nummer getrennt an ihre Kunden versenden, um Missbrauch durch unberechtigte Dritte zu verhindern. Das hat das Landgericht (LG) Rottweil entschieden (Az.: 1 O 26/04).
Ein Mann hatte eine zweite Telefonkarte bestellt, als diese eintraf, unterschlug seine Ex-Frau, die immer noch im gleichen Haushalt wohnte, die Postsendung. Sie nutzte die Karte in ihrem Handy und schaltete sie mit der beiliegenden PIN frei.
Die Frau telefonierte in zwei Monaten für 5.420 Euro ohne zu zahlen oder ihren Mann zu informieren, die Rechnungen ließ sie verschwinden. Daraufhin sperrte das Mobilfunk-Unternehmen die Karte und forderte die ausstehenden Beträge vom Mann ein.
Weil der sich weigerte, ging der Mobilfunkprovider vor Gericht. Dort wurde die Klage abgewiesen. Das Unternehmen habe mit dem Versand gegen eine vertragliche Schutzpflicht verstoßen, befanden die Richter. Damit sei der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die SIM und PIN hätten getrennt und zeitlich versetzt verschickt werden müssen.
Quelle: Xonio
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