Muster(schreiben) zum Datenschutz

Oktober 25, 2005 on 5:33 | In Alltag, Verbraucherrecht | Comments Off

In verschiedenen Blogs wurde in den letzten Tagen kontrovers über den Sinn einer Datenschutzerklärung auf Webseiten diskutiert. Wobei ich mich der Meinung von dem Kollegen Hoenig anschließe, ich finde auf Webseiten bräuchte man dies wirklich nicht. Aber gut, wenn das Teledienstgesetz dies fordert, muss und soll es so sein. Ein Muster für eine Datenschutzerklärung findet sich auf jeden Fall im Law-Blog.  

Über die Frage, wann ich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötige, wer dies sein kann und wie ich dies mache, klärt die IHK Frankfurt hier kurz und verständlich auf. Ebenfalls vorhanden ist ein Muster der Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten (mit Tätigkeitsbeschreibung).

Wer dann noch ein Verfahrensverzeichnis für jedermann gemäß § 4g Abs. 2 BDSG benötigt, findet dafür ein Muster beim Deutschen Steuerberaterverband e.V.

Wer einfach mal wissen möchte, was Behörden, Ämter, die SCHUFA etc. über einen speichern, findet entsprechende Musterschreiben beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieses Schreiben erweist sich übrigens als sehr effektiv, wenn man von einem Unternehmen Werbematerial erhält und ein Antwortkuvert beiliegt.      

No Comments yet

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist momentan deaktiviert.

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^