Namensrecht: “Louis” ist ein Männername

November 8, 2005 on 7:14 | In Alltag, Familienrecht | Comments Off

Ein Ehepaar aus Frankfurt (Oder) wollte ihren Erstgeboren “Louis” wie den französischen Schauspieler Louis de Funès nennen. Damit zeigte sich eine Mitarbeiterin für Geburtsbeurkundungen des Standesamtes, das zuvor diesen Namen Eltern anderer Jungen zugestand, nicht einverstanden. Angeblich lägen neue Erkenntnisse vor, aus denen sich ergäbe, dass der Name geschlechtsneutral sei. Eine Vorsprache des Vaters beim Vize-Oberbürgermeister brachte auch keinen Erfolg. Dieser war zwar ebenso der Meinung, dass die Entscheidung des Standesamtes “blödsinnig” sei, konnte aber nichts machen. Der Oberbürgermeister (=die Behörde) darf dem Standesamt keinerlei Weisungen erteilen. Er ist nur untere Aufsichtsbehörde des Amtes.
Den Eltern blieb daher nur, über ihren Anwalt beim Amtsgericht einen Antrag auf Namenserteilung zu stellen. Das Gericht gab den Eltern des Kindes schließlich Recht. Das Gericht wies das Amt an, die Geburt des Kindes mit dem Namen Louis zu beurkunden. Hiergegen konnte zwar noch Widerspruch eingelegt werden. Diesen müsste allerdings der Oberbürgermeister als Aufsichtsbehörde einlegen. Er hat aber auf das Rechtsmittel verzichtet.

Die arme Standesbeamtin – wie soll man ohne Rückhalt von oben Schildbürgerstreiche durchführen?

Quelle: Berliner Zeitung

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