Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Beschluss vom 24. Januar 2006 (Az.: VII ZB 93/05) entschieden, dass sich die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005, wie vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht, erhöht haben. Damit wurde eine für viele Gläubiger und Schuldner in der täglichen Praxis der Zwangsvollstreckung bestehende erhebliche Rechtsunsicherheit beseitigt.
Quelle: PM Nr. 21/2006 BGH
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