Reiserecht: Kein Anspruch auf ein Ersatzticket bei höherer Gewalt

Februar 8, 2006 on 9:51 | In Reiserecht | Comments Off

Wenn ein Linienflug wegen höherer Gewalt ausfällt, können sich Passagiere von der Airline nicht die Kosten für Ersatztickets erstatten lassen.

So entschied das Amtsgerichts (AG) Simmern (Rheinland-Pfalz) in seinem Urteil vom 10.6.2005 (Az.: 3 C 687/04). Im verhandelten Fall wollten Kunden eines Billigfliegers von Oslo zum Flughafen Hahn im Hunsrück zurückreisen. Wegen Schneefalls wurde der Flughafen Oslo-Torp jedoch gesperrt, und die Maschine musste nach Oslo-Gardermoen ausweichen.

Dorthin bot die Fluggesellschaft ihren Gästen aber keinen Bustransfer an, sondern erstattete den in Torp sitzen gebliebenen Kunden nur später den Ticketpreis. Die Kosten für ihre Ersatztickets einer anderen Fluggesellschaft wollten sich die Reisenden von dem Billigflieger erstatten lassen. Das Amtsgericht lehnte das jedoch ab. Bei dem Schneefall habe es sich um höhere Gewalt gehandelt, und somit sei der Fall der Unmöglichkeit einer Beförderung eingetreten. Da es sich bei einem Linienflug um ein so genanntes Fixgeschäft handele, entfalle der Beförderungsanspruch.

Quelle: Focus online via „ReiseRecht aktuell“

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