Reiseschiedsstelle

April 20, 2006 on 7:34 | In Reiserecht | 1 Comment

An die Reiseschiedsstelle (RSS) kann man sich wenden, wenn man im Internet eine Reiseleistung bei einem der Reiseschiedsstelle angeschlossenen Online-Reiseunternehmen gebucht hat, und Probleme aufgetreten sind über die mit dem Vertragspartner keine Einigung erzielt werden konnte.

Die Dienstleistungen der RSS sind für den Reisenden kostenfrei, da die Gebühren anteilig von den teilnehmenden Unternehmen übernommen werden. Lediglich eigenen Auslagen sind selbst zu tragen. Gebunden ist man an die Entscheidung der RSS nicht. Ist man mit deren Entscheidung nicht zufrieden, kann man immer noch die ordentlichen Gerichte anrufen.

Linktipp: Reiseschiedsstelle

1 Kommentar

  1. Das hilft bei einigen Fluglinien (z.B. British Airways) gar nicht, da sich diese Airline schlichtweg nicht für Schlichtstellen interessiert.

    Kommentar von Richter — 14.05.2008 #

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