Sauber gespülte Anstalts-Töpfe sind auch für strenge Vegetarier ausreichend

Juni 26, 2006 on 4:23 | In Sozialrecht | Comments Off

Ein Insasse des Berliner Maßregelvollzugs hat zwei Prozesse gegen das Sozialamt verloren. Sein Ziel: „Die Gewährung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung eines Kochgeschirrs und -bestecks.“ Seine Begründung: Er sei strenger Vegetarier. Daher sei es ihm nicht zuzumuten, die normalen Kochtöpfe im der Gemeinschaftsküche des Maßregelvollzugs zu verwenden. Diese Kochtöpfe würden von den übrigen Insassen benutzt, um darin auch fleischhaltige Mahlzeiten zuzubereiten.

Der Mann erhob Klage und beantragte vorab den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Berliner Sozialgericht (SG) hat Eil-Antrag und Klage (Az.: S 18 SO 3512/05 – rechtskräftig) abgewiesen. In der knappen Begründung heißt es: Der Mann besitze keinen besonderen „Hilfebedarf“ im Sinne des Sozialgesetzbuchs. Ihm sei es zuzumuten, das Geschirr der Gemeinschaftsküche zu benutzen. „Fleischrückstände auf dem Kochgeschirr können erfahrungsgemäß durch die übliche Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel wirkungsvoll beseitigt werden“, so das Berliner Sozialgericht.

Quelle: PM SG Berlin

No Comments yet

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist momentan deaktiviert.

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^