Dass Gerichte Anlageberater, die Kunden riskante Fonds oder Aktien empfohlen haben, gerne zu Schadensersatz verdonnern, hat sich inzwischen herumgesprochen. Doch auch, wenn sie zur falschen Bank raten, müssen Berater womöglich zahlen.
Am eigenen Leib hat das jetzt ein selbstständiger Vertreter seiner Zunft erfahren, der eine Sparerin zu einem Tagesgeldkonto bei der erst einige Jahre existierenden BFI-Bank überredet hatte. Pech für ihn, dass das Institut Pleite ging und die Frau viel Geld verlor. Denn einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Jena (Az.: 8 U 436/04) zufolge muss der Anlageexperte seiner Kundin den Schaden ersetzen:
Er hätte wissen müssen, dass ein anerkannter Branchendienst (Gerlach-Report) vor einem Insolvenzrisiko bei der BFI-Bank gewarnt hatte und die Frau darüber informieren müssen, monierten die thüringischen Richter. Insbesondere bei erkennbar konservativen Anlegern müssten sich Anlageberater vor einem vermeintlich heißen Tipp ganz genau informieren
Quelle: yahoo!Finanzen
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