Wieder ein Urteil aus dem Reitsport. Diesmal entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Urteil vom 26.01.2006 (Az.: 5 U 319/04), dass ein Pferd, das zum Auskeilen neigt, bei einem Ausritt in einer Gruppe mit einer roten Schleife am Schweif zu kennzeichnen ist. Außerdem muss der Reiter am Schluss der Gruppe reiten.
Reitet jemand wegen plötzlicher und nicht durch einen Warnruf angekündigter Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht auf und keilt das Pferd in diesem Moment nach hinten aus, trifft den Verletzten kein Mitverschulden, wenn er über die konkrete Gefährlichkeit des Tiers nicht informiert wurde.
Quelle: szOn
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