Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

Juli 3, 2007 on 2:47 | In Verkehrsrecht | 3 Comments

Eine in der Tschechischen Republik erworbene Fahrerlaubnis kann in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn sie in offensichtlich rechtsmissbräuchlicher Umgehung der deutschen Vorschriften erworben wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 21.06.2007 (Az.: 10 B 10291/07.OVG).

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde untersagte dem Antragsteller, von seiner Anfang 2006 in Tschechien ausgestellten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, da er diese unter Umgehung der deutschen Bestimmungen erworben habe. Den vom Antragsteller hiergegen begehrten Eilrechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Zwar würden die von den Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnisse zur Förderung der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) grundsätzlich gegenseitig anerkannt. Auf diesen Anerkennungsgrundsatz könne sich ein Fahrerlaubnisinhaber in Fällen eines offenen Missbrauchs jedoch nicht berufen. Hiervon sei auszugehen, wenn er wegen schwerwiegender Eignungsmängel die nationale Fahrerlaubnis nach dem in seinem Herkunftsland geltenden Recht nicht habe wiedererlangen können und er sie nur deshalb im EU-Ausland erworben habe. Diese Voraussetzungen lägen beim Antragsteller vor.

Im Jahre 1994 sei ihm die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkohol-konzentration von 1,41 ‰ entzogen worden. Nachdem er in der Folgezeit mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen sei, hätten ihm zwei medizinisch-psychologische Gutachten die Fahreignung wegen bestehender Alkoholproblematik abgesprochen. Im Jahre 1999 habe der Antragsteller erneut unter Alkoholeinfluss (1,69 ‰) am Straßenverkehr teilgenommen. Außerdem habe er sonstige Straftaten unter erheblichem Alkoholeinfluss (u.a. 2,54 ‰) begangen. Schließlich sei er im Jahre 2003 wiederum wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in alkoholisiertem Zustand (2,08 ‰) in Erscheinung getreten. Vor diesem Hintergrund könne es nicht zweifelhaft sein, dass dem Antragsteller im Bundesgebiet ohne neuerliche medizinisch-psychologische Begutachtung mit Sicherheit keine Fahrerlaubnis erteilt worden wäre. Deshalb stelle der Erwerb der Fahrerlaubnis in Tschechien eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der deutschen Vorschriften über die Fahreignung dar.

Quelle: PM Nr. 35/2007 OVG Koblenz vom 3. Juli 2007

3 Kommentare

  1. Die Position des Atikelschreibers ist unverkennbar und die Absicht des Verunsicherns ist sehr schnell und leicht ersichtlich. Fakt ist keine Bundesdeutsche Behörde behaupet der EU Führerschein – Erwerb auch wenn zuvor eine Füherscheinversagung ausgesprochen wurde ist Strafbar. Wenn hier der ADAC und CO. genannt wird so wissen wir was davon zu halten ist. Inzwischen entscheiden die meisten deutsche Gerichte für die Inhaber einer EU Fahrerlaubnis

    Kommentar von Argentina Sohrweide — 7.07.2007 #

  2. Hier muss ich wohl etwas richtigstellen. Ich möchte mit diesem Beitrag nicht “verunsichern”, sondern gebe die Pressemeldung und damit die Position des Oberverwaltungsgericht Koblenz wieder.

    Ihr Kommentar ist etwas konfus. Wieso bringen Sie den ADAC ins Spiel? Sie sollten lieber dem interessierten Leser die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nennen, die in dieser Konstellation für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis entscheiden.

    Kommentar von RA Janke — 7.07.2007 #

  3. [...] gefunden beim Recht und Alltag von Rechtsanwalt Folkert [...]

    Pingback von Kreuzberger Verkehrsrecht » Blog Archive » Nur doch nicht wirksam: Die Tschechische Fahrerlaubnis — 23.07.2007 #

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