Unterhaltspflicht trotz Hartz IV

Februar 23, 2006 on 4:37 | In Familienrecht, Sozialrecht | 2 Comments

Der 17. Zivilsenat (Familiensenat) des Oberlandesgerichts Stuttgart (17 UF 247/05) hatte in seinem Urteil vom 14. Februar 2006 (Az.: 17 UF 247/05) darüber zu entscheiden, ob ein Empfänger von Arbeitslosengeld II seiner volljährigen und in Ausbildung befindlichen Tochter Unterhalt schuldet.

Der 46 Jahre alte Vater hat seinen Arbeitsplatz verloren und bezieht seit Januar 2005 zusammen mit seiner Ehefrau Leistungen nach dem SGB II (sog. Hartz IV) in Höhe von derzeit 1.337,79 €.

Der Vater möchte den von ihm früher anerkannten Unterhalt von 100,– € monatlich ab Januar 2005 nicht mehr bezahlen. Wegen einer Herzerkrankung könne er nicht arbeiten.

Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass der Vater seiner Tochter für die Zeit der Berufsausbildung weiterhin Unterhalt schuldet. Von einer Erwerbsunfähigkeit könne angesichts des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II (der Arbeitsfähigkeit voraussetzt) nicht ausgegangen werden. Als angelernter Arbeiter könne der Vater bei einem Stundenlohn von 8,– € monatlich 992,– € netto verdienen. Nach Abzug eines Berufsaufwands von 5% und eines Selbstbehalts in Höhe von 890,– € könne er deshalb 53,– € im Monat an seine Tochter bezahlen. Diesen Betrag könne er auch durch eine geringfügige Beschäftigung verdienen, ohne dass die ihm derzeit gewährten staatlichen Leistungen gekürzt würden.

Der Senat hatte in diesem Verfahren polnisches Recht anzuwenden, da die Tochter in Polen lebt und polnische Staatsangehörige ist. Bei Anwendung deutschen Rechts hätte eine Unterhaltsverpflichtung des Vaters wegen seiner Erwerbsverpflichtung in gleicher Höhe bestanden.

Quelle: PM OLG Stuttgart

2 Kommentare

  1. das scheint wohl nicht für jeden zu gelten. mein ex mann alleinstehend bezieht hartz IV und hat den unterhalt für das leibliche kind eingestellt. ich bin in zweiter ehe verheiratet und das gemeinsame kind (16 Jahre)lebt bei uns. angeblich bekommt er keine arbeitsstelle und das mit knapp 46 jahren

    Kommentar von tschampa — 16.08.2006 #

  2. [...] wenn man Kinder hat, die nicht bei einem leben, für die man also unterhaltspflichtig ist? Hartz-IV schützt nicht vor der Unterhaltsverpflichtung. Und ganz abgesehen davon, wer möchte als Arschlochelternteil da stehen, wenn man Zeit mit dem [...]

    Pingback von Featured | Das blonde Alien — 28.10.2008 #

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