Eine Autofahrerin wurde im Mai 2005 mit einem Pkw angehalten, der schon im Vorjahr zum TÜV gemusst hätte. Die Fälligkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung für 2004 war durch braune Prüfplaketten auf den Nummernschildern gekennzeichnet. Die Frau hatte diese Plaketten aber mit rosafarbenem Nagellack übermalt. Dadurch wollte sie den Eindruck erwecken, ihr Wagen müsste erst im Jahr 2005 zum TÜV, was üblicherweise durch rosafarbene Plaketten gekennzeichnet wird. Dann kam, was kommen musste, das Täuschungsmanöver flog auf und die Frau wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Die Prüfplaketten, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, stellten in Verbindung mit den amtlichen Kennzeichen eine Urkunde dar (Anm.: Mal eine Variante für die Strafrechtsübung). Diese habe die Autofahrerin durch ihre Manipulation verfälscht. Durch die Änderung der Plakettenfarbe habe sie der Verkehrsüberwachung entgehen und den Anschein erwecken wollen, Haupt- und Abgasuntersuchung seien noch nicht fällig. Die Tatsache, dass die Manipulation besonders plump ausgeführt und die Nagellackschicht bei näherem Hinsehen gut zu erkennen war, ändere nichts an der Strafbarkeit der Handlung. Sinn und Zweck der unterschiedlichen Farbgestaltung von TÜV-Plaketten sei ja gerade, dass im Interesse einer effektiven Verkehrsüberwachung ein flüchtiger Blick genügen solle, um festzustellen, ob ein Fahrzeug das Vorführungsjahr bereits erreicht oder überschritten habe, so der Richter.
Ein Weiterfahren mit der abgelaufen Plakette wäre da übrigens in jeder Hinsicht für die Autofahrerin günstiger gewesen…
(AG Waldbröl 19. 7. 2005 – 4 Ds 385/05: Durch Nagellack verfälschtes Kfz-Kennzeichen – Rosafarbene Übermalung der Prüfplaketten)
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