Verbraucherrecht: Verbraucher müssen bei Widerruf nicht die Hinsendekosten bezahlen

Dezember 29, 2005 on 7:04 | In Verbraucherrecht | Comments Off

Verbraucher, die im Versandhandel Waren bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung (Versandkostenpauschale des Versenders) nicht bezahlen.
Das entschied kürzlich das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, nicht rechtskräftig) auf Grund einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Firma Heine.
Dies gilt allerdings nur bei einem kompletten Widerruf. Wer von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur einen Teil zurückschickt, muss die Hinsende-Kosten tragen, sofern sie im Bestellformular aufgeführt sind.

Dem Verbraucher können aber die Kosten für die Rücksendung unter folgenden Bedingungen auferlegt werden:

  • Der Händler weist in seinen Geschäftsbedingungen darauf hin.
  • Der Preis der retournierten Waren beträgt höchstens 40 Euro.
  • Der Kunde hat bei Rücksendung von Waren im Wert von über 40 Euro den Kaufpreis noch nicht bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht.

Quelle: PM VZ NRW

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