Verbraucher, die im Versandhandel Waren bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung (Versandkostenpauschale des Versenders) nicht bezahlen.
Das entschied kürzlich das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, nicht rechtskräftig) auf Grund einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Firma Heine.
Dies gilt allerdings nur bei einem kompletten Widerruf. Wer von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur einen Teil zurückschickt, muss die Hinsende-Kosten tragen, sofern sie im Bestellformular aufgeführt sind.
Dem Verbraucher können aber die Kosten für die Rücksendung unter folgenden Bedingungen auferlegt werden:
Quelle: PM VZ NRW
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