Verbraucherrecht: Vorsicht bei “Gratis-SMS”

Januar 24, 2006 on 1:23 | In Verbraucherrecht | 1 Comment

Vorhin stieß ich auf folgenden Artikel bei Focus online (Anm.: der ist auch tatsächlich von heute). In dem Artikel wird über die dreiste Abzocke mit angeblichen Gratis SMS berichtet. Der Artikel schließt mit dem Satz „Bei Minderjährigen ist ein abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten unwirksam“. Soweit so richtig. So habe ich auch unlängst argumentiert. Aber die betreffende Firma gab sich nicht so einfach geschlagen. Ich erhielt einen dreiseitigen Brief, in dem durch einen Ass. jur. ein Anspruch gemäß §§ 826, 249ff. BGB über immerhin fast ein Drittel der Jahresgebühr versucht wurde zu konstruieren. Diesen Anspruch konnte ich dann auch noch leicht mangels fehlender vorsätzlicher Schadenszufügung abbügeln, aber auf einen großartigen Briefwechsel war ich eigentlich gar nicht eingestellt. Mal gucken, ob es hier noch ein Finale gibt…

1 Kommentar

  1. Der Minderjährigenschutz, die “Heilige Kuh” des BGB wird auch vor §826 nicht halt machen. Zumal der Vorsatz ohnehin nicht beweisbar ist. Gerade im Mobilfunksektor würde ich dem “ass.jur.” klarmachen, daß es sich um eine endgültige Erfüllungsverweigerung handelt und weitere Kommunikation erst bei Begründung eines festsetzungsfähigen Kostenerstattungsanspruchs (d.h., verklag mich doch du A…..ch) erfolgt.

    Kommentar von Arno Nym II — 24.01.2006 #

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