Wer stößt sich hier gesund?

Juli 15, 2009 on 8:31 | In Alltag, Mietrecht | 1 Comment

Die Gegenseite mietet bei meiner Mandantin als gewerblich handelnde Person Funkgeräte. Anschließend behauptet sie, die Funkgeräte seien nie angekommen, sondern nur eine leere Transportbox, obwohl die Beweislage dafür spricht, dass die Funkgeräte nicht nur versendet, sondern auch angekommen sind.

Es ergeht ein Versäumnisurteil. Zwischenzeitlich stellt sich heraus, dass die Gegenseite sechs Tage vor der Bestellung die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Wer eins und eins zusammenzählt, kann sich zusammenreimen, was mit den Funkgeräten passiert ist.

Das hält die Gegenseite aber nicht davon ab, in der Einspruchsbegründung vorzutragen, die Klägerin wolle sich an ihr nur gesundstoßen. Wenn dem so wäre, wäre das aber von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen…

1 Kommentar

  1. Recht haben und Recht bekommen liegen leider oft sehr weit auseinander!
    Würde gerne in Erfahrung bringen, wie es ausgegangen ist!

    Kommentar von Marius Romanne — 19.01.2010 #

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