Der Wunsch eines Arbeitnehmers nach Altersteilzeit darf von einem Unternehmen nicht aus Kostengründen abgelehnt werden.
Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. In der Begründung hieß es, Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien seien bei der Schaffung des Modells schließlich davon ausgegangen, dass damit zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber entstünden.
Geklagt hatte eine Krankenschwester, der die Option der Altersteilzeit mit dem Hinweis auf die entstehende Kostenbelastung verweigert worden war.
(Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Az.: 1 Ca 5187/05)
Quelle: DeutschlandRadio
Nachtrag: Musterschreiben zur Altersteilzeit finden sich hier
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