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	<title>Kommentare zu: Zu den Folgen, wenn ein Autofahrer unter Missachtung der Richtgeschwindigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird</title>
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	<description>Rechtsanwalt Folkert Janke aus Berlin Lichtenberg bespricht in diesem Weblog Themen aus Recht und Alltag.</description>
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		<title>Von: RA J. Melchior</title>
		<link>http://info.folkertjanke.de/zu-den-folgen-wenn-ein-autofahrer-unter-missachtung-der-richtgeschwindigkeit-in-einen-verkehrsunfall-verwickelt-wird/comment-page-1/#comment-3500</link>
		<dc:creator>RA J. Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2007 16:01:24 +0000</pubDate>
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		<description>Leider liegt dieser Schwachsinn auf der schon 1992 vorgegebenen und - bereits damals v&#246;llig zu Recht - heftig kritisierten Linie des BGH (VI ZR 62/91 vom 17. 3.1992). 

Die Unsitte, ohne zu Blinken und ohne jegliche R&#252;cksicht auf den nachfolgenden Verkehr (bzw. selbigen vors&#228;tzlich ignorierend - der kann ja bremsen) auf die &#220;berholspur auszuscheren, nimmt immer mehr zu. Es sollte selbstverst&#228;ndlich sein, dass diese Zeitgenossen f&#252;r derartigen lebensgef&#228;hrlichen Unsinn voll haften. 

Man beachte den Text der Richtgeschwindigkeits-VO: „Den F&#252;hrern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zul&#228;ssigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird &lt;b&gt;empfohlen&lt;/b&gt; ...&quot;

Dass jemand, der sich die Freiheit nimmt, dieser Empfehlung (!) nicht zu folgen, schon deshalb aus einer erh&#246;hten Betriebsgefahr haftet, ist schlichtweg Quatsch! Richtigerweise h&#228;tte seine Betriebsgefahr hinter dem eklatanten Regelversto&#223; des &#220;berholten zur&#252;ckzutreten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leider liegt dieser Schwachsinn auf der schon 1992 vorgegebenen und &#8211; bereits damals v&#246;llig zu Recht &#8211; heftig kritisierten Linie des BGH (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VI ZR 62/91" target="_blank" title="BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91: Richtgeschwindigkeit">VI ZR 62/91</a> vom 17. 3.1992). </p>
<p>Die Unsitte, ohne zu Blinken und ohne jegliche R&#252;cksicht auf den nachfolgenden Verkehr (bzw. selbigen vors&#228;tzlich ignorierend &#8211; der kann ja bremsen) auf die &#220;berholspur auszuscheren, nimmt immer mehr zu. Es sollte selbstverst&#228;ndlich sein, dass diese Zeitgenossen f&#252;r derartigen lebensgef&#228;hrlichen Unsinn voll haften. </p>
<p>Man beachte den Text der Richtgeschwindigkeits-VO: „Den F&#252;hrern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zul&#228;ssigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird <b>empfohlen</b> &#8230;&#8221;</p>
<p>Dass jemand, der sich die Freiheit nimmt, dieser Empfehlung (!) nicht zu folgen, schon deshalb aus einer erh&#246;hten Betriebsgefahr haftet, ist schlichtweg Quatsch! Richtigerweise h&#228;tte seine Betriebsgefahr hinter dem eklatanten Regelversto&#223; des &#220;berholten zur&#252;ckzutreten.</p>
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