Zum Schadensersatzanspruch des Fernsprechteilnehmers bei Nichteintragung in ein Telefonbuch

September 26, 2006 on 11:37 | In Haftungsrecht | 1 Comment

1. Einem Gewerbetreibenden steht mangels betriebsbezogenen Eingriffs gem. § 823 I BGB kein Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu, wenn infolge eines Versehens der Deutschen Telekom AG für ein Jahr die Eintragung in ein örtliches Telefonbuch unterbleibt.

2. Ein Schadensersatzanspruch kommt ferner nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 21 Abs. 1, 3 TKV in Betracht, wenn zwar durch ein fahrlässiges Versehen der Telekom der AG die Eintragung des Gewerbetreibenden in das örtliche Telefonbuch unterbleibt, dieser aber für den fraglichen Zeitraum in das überörtliche Telefonbuch eingetragen ist.

Quelle: Leitsätze Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 07.09.2006 (Az.: 8 U 99/06)

1 Kommentar

  1. [...] OLG Celle, Urteil vom 7. September 2006 – 8 U 99/06 [gefunden via Recht und Alltag] [...]

    Pingback von Fehlender Telefonbucheintrag - Blickpunkt Recht & Steuern — 26.09.2006 #

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist momentan deaktiviert.

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^