Zur Wirksamkeit der neuen Tarifregeln bei der BVG

Mai 31, 2006 on 2:47 | In Arbeitsrecht | Comments Off

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner Verhandlung vom 31.05.2006 die Klagen (Az.: 93 Ca 27356/05 u. a.) verschiedener Mitarbeiter der BVG abgewiesen. Diese hatten sich dagegen gewandt, dass auf ihr Arbeitsverhältnis nicht mehr die Regelungen von BAT/ BAT/O bzw. BMT-G/ BMT-G/O Anwendung finden sollen, sondern diejenigen des TV-N Berlin, der zwischen der BVG und der Gewerkschaft ver.di im Jahre 2005 abgeschlossen worden ist und Arbeitszeit- und Entgeltreduzierungen vorsieht.

Das Arbeitsgericht stellte fest, dass der Arbeitsvertrag auf den BAT Bezug nimmt und dass diese Bezugnahme auch den § 1 a BAT umfasst, der seinerseits eine Ablösung der früheren Regelungen durch den TV-N vorsehe. Diese Klausel regelt nämlich durchaus Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und sei nicht nur eine Verpflichtung zwischen den Tarifvertrags-parteien, so dass die Bezugnahme auch diese Regelung erfasse.

Quelle: PM 28 /06 LAG Berlin

No Comments yet

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist momentan deaktiviert.

Powered by WordPress with Pool theme design by Borja Fernandez.
Entries and comments feeds. Valid XHTML and CSS. ^Top^